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(Wann) Darf das Unsichtbare endlich sichtbar werden?

Unsichtbare „Behinderungen“

Die meisten Menschen denken in Bezug auf Behinderungen an
Rollstühle, Hörgeräte oder Blindenstöcke: nach außen klar erkennbare Behinderungen werden als solche erkannt.

Tatsächlich sind die meisten Einschränkungen jedoch unsichtbar.
„Nach einer Stichprobenerhebung der Statistik Austria aus dem Jahr 2015 haben rund 18 Prozent der heimischen Bevölkerung ab 15 Jahren eine dauerhafte Beeinträchtigung. Hochgerechnet sind das rund 1,3 Millionen Menschen.„
Quelle: https://oe1.orf.at/programm/20190723/559980/Arbeiten-mit-unsichtbaren-Behinderungen

„Autismus-Spektrum-Störungen“ oder die Vielfalt von „psychischen Beeinträchtigungen„ sind meist nach außen unsichtbare „Behinderungen„ – unter Anführungszeichen gesetzt, weil dies bedeutet, dass eine Person vom Umfeld behindert wird, an dem gesellschaftlichen Leben und den Ressourcen gleichberechtigt teilzuhaben.
Dass es sich neben „körperlicher Behinderung“ in gleicher Weise um nach außen unsichtbare „Behinderungen„ handelt, scheint noch nicht in unserer Gesellschaft angekommen zu sein, trotzdem sich all das, was hier bezeichnet werden soll, aufgrund der Unsichtbarkeit oft stärker behindernd auf die Betroffenen auswirkt und ein gleichberechtigtes Leben verhindert.

(!) Psychische Krankheiten sind keine Krankheiten sondern unsichtbare Behinderungen in diesem Sinne (!) Die Soziale Barrierefreiheit wurde noch nicht umgesetzt.

Inklusion: Was bedeutet das?

Inklusion bedeutet, dass Zuschreibungen wie die des „Anderen, Kranken, Behinderten“ nicht gebraucht werden, denn jede Person wird aufgrund ihres Seins akzeptiert, und erhält selbstverständlich wie gleichberechtigt einen Platz in der jeweiligen Gemeinschaft. Die Rahmenbedingungen zur Gewährleistung müssen in diesem Verständnis zur Verfügung gestellt werden. Die Behindertenrechtskonvention beschreibt die Rechte von Personen, die behindert werden (=Behinderung) auf allen Ebenen der Gesellschaft. Inklusion bezieht sich auf alle (!) Bereiche des Lebens, so ist z.B. im Artikel 24 Bildung festgelegt, dass jede Person mit Behinderung das Recht auf (lebenslange) Allgemeinbildung hat: auch hier müssen die jeweiligen Rahmenbedingungen bereit gestellt werden. Inklusion steht für ein umfassendes Werte-Verständnis von Haltungen, die eine vielfältige Gesellschaft anerkennen, fördern und fordern.

https://www.behindertenrechtskonvention.info
https://www.behindertenrechtskonvention.info/bildung-3907/

Manche Personen weichen mehr von der „Einheitsnorm“ ob in Wahrnehmung, Denkweisen, Handlungen, Arbeitsweisen ect. ab als andere und entsprechen somit oft nicht den Erwartungen von Gruppen. Wenn wir als Gesamtgemeinschaft aufhören, Menschen nach „Defiziten“ und „Andersartigkeit“ zu beurteilen und erkennen, dass jede Person wertvoll ist und schon alleine durch unsere Akzeptanz, Toleranz, Wertschätzung und Interesse an dem Neuen, ihr Potenzial entfalten kann, wäre das schon ein Schritt in Richtung Inklusion!

Literatur: Harter-Reiter, S., Plaute, W., & Schneider-Reisinger, R. (Hrsg.) (2018). Inklusive Hochschule: Diskursbausteine offener Hochschulbildung aus Theorie, Praxis und Forschung. Innsbruck: Studienverlag.